Stichtage bei der Steuer

Verpassen Sie keine Steuer-Termine

Sicherlich möchten auch Sie nicht mehr Steuern als nötig zahlen, daher sollten Sie die bedeutendsten Steuererklärungsstichtage nicht verpassen. Die Abgabe der eigenen Steuererklärung fällt in diesem Jahr auf den 02.Juni 2014, aber normalerweise ist es der 31. Mai. Weitere Termine sollten aber ebenso im Auge behalten werden.

Für viele Steuerzahler lohnt sich die Abgabe der Steuererklärung

Deutsche Arbeitnehmer bekommen im Durchschnitt circa 860 Euro vom Fiskus zurück, wenn Sie die Abgabe der Einkommenssteuererklärung erledigen. Bei der Abgabe der Erklärung für 2013 ist es wichtig, dass man den neuen einheitlichen Zahlungsverkehr SEPA beachtet. Hier muss somit nicht mehr die Bankleitzahl sowie die Kontonummer angegeben werden, sondern die IBAN.

Dieses Jahr fällt der Abgabetermin auf den 02.Juni 2014

Sollten Sie keinen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater in Anspruch nehmen, dann ist die Abgabe beim Finanzamt in Normalfall der 31. Mai. Eine Verlängerung sollte man beim Finanzamt rechtzeitig schriftlich beantragen. Da der 31.Mai in diesem Jahr allerdings auf den Samstag gefallen ist, ist der Abgabetermin der 02.Juni 2014. Sollten Sie also zur Abgabe Ihrer eigenen Steuererklärung verpflichtet sein, dann sollten Sie diesen Termin unbedingt beachten.

Für den Steuerprofi ist der Termin für die Abgabe der 31.Dezember dieses Jahres

Lassen Sie Ihre Steuererklärung von einem Profi machen, dann kann man die Abgabe bis zum Jahresende hinauszögern. Der verlängerte Abgabetermin ist aber nicht nur der einzige Vorteil. Außerdem übernimmt der Profi die komplette Bearbeitung und hilft bei komplizierten Angelegenheiten. Trotzdem sollte aber auch der Profi dem Finanzamt eine Terminverlängerung in schriftlicher Form zukommen lassen, da es ansonsten zu einer unnötigen Strafe kommen kann.

Wer die Beantragung einer Fristverlängerung versäumt, dem kann ein sogenannter Verspätungszuschlag drohen. Das Finanzamt kann sogar die Steuerschuld schätzen, was sich in den meisten Fällen dem Steuerpflichtigen zum Nachteil herausstellt.

Viele Bürger sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, hierbei handelt es sich um Arbeitnehmer, welche im Jahr 16.708 Euro verdienen. Bei Ehepaaren wird diese Summe zusammengezählt. Hierbei ist es unerheblich, ob das Einkommen von selbstständiger, nicht Selbstständiger oder von sonstiger Tätigkeit stammt. Aber auch geringfügig Beschäftigte müssen unter Umständen eine Erklärung vorlegen. Es spielen hierbei die Freibeträge, Lohnersatzleistungen sowie die Steuerklasse eine bedeutende Rolle.

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