Beim Hauskauf und dem dazugehörigen Kaufvertrag gibt es einige Punkte zu beachten. Rechtskräftig ist der Kaufvertrag erst, wenn der Notar diesen beurkundet hat. Bevor die Unterschrift geleistet wird, sollte die Käuferbonität überprüft werden. Vom Gesetz her laut BGB § 313 kann ein Kaufvertrag für ein Grundstück mit Haus nur in notariell beurkundeter Form geschehen. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Verkäufer das Haus an Grund und Boden samt Aufbauten an den Käufer zu übertragen. Dieser wiederum verpflichtet sich dazu, das aus zu erwerben. Der Notar ist immer der erste Ansprechpartner für alle auftretenden Fragen.
Kaufvertrag für ein Haus – Die Angaben
Bevor der Kaufvertrag für das Haus abgeschlossen wird, gibt es eine Vorbesprechung beim Notar, damit dieser alle notwendigen Informationen und Unterlagen zusammentragen zu können. Dieser Vertrag beinhaltet neben dem Grundbuchstand und dem Kaufpreis, eine detaillierte Erfassung des Kaufgegenstands. Damit der Notar das Haus und das Grundstück exakt bezeichnen kann, nutzt er das Grundbuch. Dort findet er Angaben zur Größe, Lage und Bewirtschaftungsart.