Kaufvertrag für eine Immobilie

Beim Hauskauf und dem dazugehörigen Kaufvertrag gibt es einige Punkte zu beachten. Rechtskräftig ist der Kaufvertrag erst, wenn der Notar diesen beurkundet hat. Bevor die Unterschrift geleistet wird, sollte die Käuferbonität überprüft werden. Vom Gesetz her laut BGB § 313 kann ein Kaufvertrag für ein Grundstück mit Haus nur in notariell beurkundeter Form geschehen. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Verkäufer das Haus an Grund und Boden samt Aufbauten an den Käufer zu übertragen. Dieser wiederum verpflichtet sich dazu, das aus zu erwerben. Der Notar ist immer der erste Ansprechpartner für alle auftretenden Fragen.

Kaufvertrag für ein Haus – Die Angaben

Bevor der Kaufvertrag für das Haus abgeschlossen wird, gibt es eine Vorbesprechung beim Notar, damit dieser alle notwendigen Informationen und Unterlagen zusammentragen zu können. Dieser Vertrag beinhaltet neben dem Grundbuchstand und dem Kaufpreis, eine detaillierte Erfassung des Kaufgegenstands. Damit der Notar das Haus und das Grundstück exakt bezeichnen kann, nutzt er das Grundbuch. Dort findet er Angaben zur Größe, Lage und Bewirtschaftungsart.

Im Grundbucheintrag sind auch die Dienstbarkeiten zu sehen, wie zum Beispiel eine gemeinsame Einfahrt, welche eventuell mit dem Grundstücksnachbarn geteilt werden muss. Sind solche Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen, sollten Sie diese vor dem Hauskauf ganz genau überprüfen. Weiter gilt es, das § 93 BGB zu beachten. Dort werden „Wesentliche Bestandteile“(Einrichtungsgegenstände) des bebauten Grundstücks, als sogenanntes Zubehör nach § 97 BGB, ohne Zerstörung herausgenommen und veräußert.Für Zubehör ist bei einem Verkauf keine Gewerbesteuer zu zahlen. Daher sollte dieses gesondert in der notariellen Urkunde gelistet sein.

Haus-Kaufvertrag genau überprüfen

Der Verkäufer des Hauses muss den Kaufvertrag sehr genau prüfen und muss darauf achten, dass er die Immobilie nicht verliert, bevor er den Kaufpreis erhalten hat. Aus diesem Grund wird der Notar bezüglich der Zahlung des Kaufbetrages als Treuhänder eingesetzt. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt auf ein Notaraderkonto des Notars. So hat der Verkäufer die Sicherheit, dass er den Kaufpreis wirklich erhält, und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen kann. Im Kaufvertrag muss zudem eine eindeutige Regelung über die Verteilung der Kosten zwischen Käufer und Verkäufer aufgeführt sein. In der Regel zahlt der Käufer folgende Kosten: Die Gebühren für den Notar und das Grundbuchamt, außer, wenn der Verkäufer Kosten zahlen muss, die zur Herstellung der Lastenfreiheit des Grundstückes notwendig sind. Ebenfalls Gebühren für behördliche Genehmigungen und Maklerprovisionen zahlt der Verkäufer.

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