Keine Angst vor Gewitter

Blitzschutz für das Haus

Ein Blitzableiter ist keine Pflicht, kann im Versicherungsfall jedoch von Bedeutung werden, doch nur ein Blitzableiter genügt nicht, denn gerade bei einem Sommergewitter haben die Versicherungsgesellschaften oft Schäden in Millionenhöhe zu begleichen.

Der Blitzableiter besteht in der Regel aus zwei Komponenten, dem Äußeren und dem Inneren Blitzschutz. Der Äußere fängt den Blitz und leitet ihn in die Erde, der Innere sorgt dafür, dass es nicht zu gefährlichen Unterschieden bei der Spannung kommen kann. Spannungsunterschiede verursachen im Haus große Schäden, denn sie führen dazu, dass elektrische Geräte nicht mehr funktionstüchtig sind.

Als Blitzableiter wird der Blitzschutz betitelt, der aus einem acht Millimeter dicken Draht aus Aluminium oder Stahl besteht. Ein Blitzschutz sollte immer vom Dach eines Hauses bis in die Erde führen, damit er auch geerdet ist, ansonsten nützt der Blitzschutz wenig. Viele Häuser haben gar keinen Blitzschutz, da er nicht Pflicht ist und eine nachträgliche Installierung mit hohen Kosten verbunden ist, wenigstens 2500 Euro müssen grob geschätzt investiert werden.

Wann muss ein Blitzschutz sein?

Ein sogenannter Blitzableiter sollte auf jeden Fall sein, wenn das Haus höher als 20 Meter ist, allerdings lohnt er auch für alle anderen, denn die Versicherungen machen eine Regulierung meistens von einem Blitzschutz abhängig.

Der Blitzschutz sollte nie allein installiert werden, denn diese Arbeit ist nur von einem Fachmann auszuführen. Jedem der versuchen sollte einen Blitzableiter zu montieren sei gesagt, dass dieser im Schadenfall nicht von einer Versicherung akzeptiert wird und auch schon angebrachte sollten immer wieder einmal gewartet werden.

Der richtige Ansprechpartner in Sachen Blitzschutz ist nicht nur ein Elektriker, sondern auch der Dachdecker. Hausbauer sollten sich gleich beim Bau nach einem Blitzableiter erkundigen, dass spart auf jeden Fall eine Menge Geld.

Wann ist ein Blitzschutz zwingend vorgeschrieben?

Ist es bei einem Privathaus jedem selber überlassen sich einen Blitzableiter zu installieren, gibt es bei bestimmten Gebäuden die Pflicht dazu. Das ist zum Beispiel, bei Museen der Fall oder Versammlungsstätten, die mehr als eine Fläche von 2000 Quadratmetern aufweisen.

Blitzschutz wird immer in mehrere Schutzklassen eingeteilt, denn der Schutz, der erreicht werden muss, ist immer unterschiedlich. Ist ein Haus trotz einem Blitzschutz abgebrannt, lag es mit Sicherheit an der Schutzklasse.

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